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Anmeldungen

Auf der Seite Anmeldungen finden Sie alle nötigen Informationen betreffend Anmeldung und Einzahlung des Startgeldes.

Gemäss französischem Gesetz Nr. 99-223, betreffend Gesundheitsschutz von Athleten und Verhinderung von Doping, das von der französischen Nationalversammlung am 23. März 1999 genehmigt wurde, sind alle französische und ausländische Athleten verpflichtet zu beweisen, dass ihr Gesundheitszustand ausreichend ist um an einem Orientierungslaufwettkampf teilzunehmen. Deshalb ist ein Arztzeugnis vorzuweisen, das unter dem Titel "Certificat médical de non-contre indication à la pratique de la course d'orientation en compétition" von der homepage des französischen OL-Verbandes www.ffcorientation.fr heruntergeladen werden kann und von einem Arzt nach einer entsprechenden Untersuchung des Athleten unterschrieben werden muss.